1. Vertrag
Der Vertrag zwischen Stefan Rüedi (Fotograf) und dem Kunden kommt zustande durch mündliche oder schriftliche Vereinbarung auf der Basis einer individuellen Offerte der Fotografin. Die auf der Website veröffentlichten Preise stellen Richtpreise dar.
2. Fotos / Fotorecht
Die vom Kunden ausgewählten Fotos werden individuell bearbeitet (Ausschnitt, Licht, Farbe und Effekte). Der Kunde erhält die gewählten Fotos mittels WeTransfer zum download. Die Dateien werden im hochaufgelösten JPG-Format geliefert. Die RAW-Dateien bleiben im Eigentum des Fotografen. Es werden keine digitalen Rohdaten an den Kunden übergeben.
3. Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Fotografen
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Reklamationen oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche sind separat zu einem reduzierten Stundensatz von CHF 60.00 zu vergüten.
4. Bildmaterial
Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen und der Anwesenheitsdauer am Tag des Events. Es werden bei Stundensatzabrechnung inklusive Bildmaterial alle vom Fotografen als qualitativ hochwertig erachteten Aufnahmen zur Verfügung gestellt. Die Auswahl sowohl im Portrait- (angebotene Aufnahmen) als auch im Reportage Auftrag (Inklusivdateien) trifft ausschliesslich der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr
5. Bezahlung
Das vereinbarte Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug oder bar vor Ort nach der Auftragserledigung zu bezahlen. Produkte sind direkt nach Verkaufsabschluss per Kreditkarte oder Vorauskasse zu bezahlen.
6. Rücktritt und höhere Gewalt
Tritt der Kunde nach der definitiven Zusage ohne zwingenden Grund vom Vertrag zurück, sind 50% der vereinbarten Nettosumme als Ausfallhonorar an den Fotografen zu entrichten.
Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, etc.) nicht möglich den Auftrag auszuführen, verzichtet der Auftragssteller auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung allfälliger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Fotograf bemüht sich jedoch, einen Ersatzfotografen zu finden.
7. Nutzungsrechte
Gewerbliche Nutzungsrechte werden gesondert vereinbart. Eine Bearbeitung der Bilder oder Weitergabe an Dritte zur gewerblichen Nutzung bedarf der Zustimmung des Fotografen, ebenso eine nachträgliche Änderung des vereinbarten Nutzungsumfangs. Der Fotograf kann verlangen, als Urheber der Fotografien genannt zu werden.
8. Persönlichkeitsrechte
Der Fotograf wahrt die Persönlichkeitsrechte des Kunden und veröffentlicht Fotografien nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen.
9. Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen